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OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5110/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 14.11.1990 - 6 A 6032.90
- OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5110/91
- BVerwG, 29.12.1992 - 6 B 56.92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86
Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Praktikums im Studiengang …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5110/91
Sie sind geeignet, Aufschlüsse über die Berufseignung der Studierenden zu geben (hierzu kritisch Neumann, DVBl. 1987, 345 und daran anschließend Wassermann/Kirchner/ Kröpil, Das Recht der Ju verstoßen auch nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Die Regelungen sehen subjektive Berufszulassungsvoraussetzungen vor, die mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müssen (BVerwG, Beschl. v. 3.11.1986, NVwZ 1987, 978, 979). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 22 A 871/90
Behörde; Stellen zur Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5110/91
Gleichwohl ist er auch unter Berücksichtigung seiner sonstigen Befugnisse nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LKO nicht als selbständige Behörde im Sinne von § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO iVm § 8 Abs. 1 Nds. Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Mai 1981 (Nds. GVBl. S. 117) idF des Gesetzes vom 1. April 1992 (Nds. GVBl. S. 87) anzusehen (so aber OVG Münster, Urt. v. 13.3.1991, NJW 1991, 2586). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.1965 - II A 884/64
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5110/91
Es fehlt damit für ihn an einer organisatorischen Ausgliederung und Verselbständigung, ohne die die Merkmale einer Behörde nicht erfüllt sind (vgl. hierzu auch Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 78 Rn. 7 u. OVG Münster, Urt. v. 5.10.1965, MDR 1966, 444, 445).
- BVerwG, 29.12.1992 - 6 B 57.92
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Streitwert bei Nichtbewertung von …
Die vom Kläger mit den gleichen Ausführungen wie in seiner Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1992 - 10 L 5110/91 - geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO besteht nicht, wie der Senat in seinem Beschluß vom heutigen Tage - BVerwG 6 B 56.92 - näher ausgeführt hat.